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Wahlärztin

Was bedeutet Wahlärztin?

Als Wahlärztin habe ich keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie als Patientin, dass Sie die Honorarnote zunächst selbst begleichen (bar oder mit Bankomat) und diese dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

 

Als zusätzlichen Service bieten wir Ihnen an, die Honorarnote mit Antrag auf Kostenersatz bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Je nach Versicherung werden Ihnen bis zu 80 % der Untersuchungskosten rückerstattet, bei privaten Zusatzversicherungen mit Wahlarztklausel bis zu 100 %.

 

Welche Vorteile bietet Ihnen die Wahlarztpraxis?

Als Wahlärztin kann ich mir Zeit nehmen, um auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Individuelle und pünktliche Untersuchungstermine sind selbstverständlich.

 

Gerne können Ihre Kinder während der Untersuchung in unserer Kinderspielecke beaufsichtigt werden.

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